Häufig besucht
![]() |
|
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Untersuchungsberechtigungs-Schein
Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Bevor Minderjährige eine Ausbildung anfangen, müssen Sie sich einer Untersuchung gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz unterziehen.
Sie müssen hierbei angeben, ob es sich um die Erstuntersuchung oder um eine Nachuntersuchung handelt.
Vielen Dank
Ihr Bürgeramt
Ihr Ansprechpartner:
Fachgebiet 1.03 Bürgeramt:
Rathaus, Zimmer-Nr.: 101
Rathausstraße 27, 66571 Eppelborn
Tel. 06881/969-110
E-Mail senden: buergeramt@eppelborn.de
oder nutzen Sie unseren
Mobilen Bürgerdienst