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Schlichten statt richten!
Schiedsverfahren in der Gemeinde Eppelborn
Bei einem Rechtsstreit
- in einer Strafsache, z.B. bei schwerer Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch usw., oder
- in einer Angelegenheit des bürgerlichen Rechts, wie z.B. Nachbarschaftstreitigkeiten, Verletzung von Grenzabständen usw.
ist bis zum Streitwert von jeweils 600 Euro grundsätzlich eine Schlichtung durch einen Schiedsmann bzw. eine Schiedsfrau vorgeschrieben. Das Gericht verlang in einem solchen Fall, dass zunächst eine Sühnebescheinigung"
eines Schiedsmannes bzw. einer Schiedsfrau vorgelegt wird.
Zuständig für das Schiedsverfahren ist grundsätzlich der Schiedsmann bzw. die Schiedsfrau, in dessen Schiedsbezirk der Antraggegner (Beschuldigte) wohnt (siehe auch unten stehende Tabelle).
Ihre bzw. seine Tätigkeit ist kostenpflichtig.
Kontakt:
- Die Schiedsmänner und -frauen in der Gemeinde Eppelborn sowie ihre Stellvertreter im Überblick (pdf-Datei)
- Fachgebiet 1.04: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Link zum Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. Bochum